Beheizte Wintergärten mit oder ohne offene Wohnhaus-Verbindung erweitern
den Wohnbereich des Gebäudes. Sie gelten als ein Stück Fassade bzw.
Außenhülle des Gebäudes und sind bei der Gesamt-Wärmebelastung zu
berücksichtigen.
Den Heizverlust (Transmissionsverluste) sind die solaren
Gewinne entgegenzusetzen. Bei kleineren Wohngebäuden, wie Ein- und
Zweifamilienhäusern, gilt der sogenannte vereinfachte Nachweis.